10 U 18/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-08-13, 10 U 18/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-08-13, 10 U 18/18
10 U 18/18Obergericht13.08.2018
Regest
Die Berufung eines Klägers, mit dem dieser ein klageabweisendes Urteil in einer Verkehrsunfallsache mit dem Begehren einer Auswechselung der Urteilsgründe angreift (hier: akzeptierter Klageabweisungsgrund inkompatibler Schäden anstatt des vom Landgericht für maßgebend erachteten Vorwurfs eines fingierten Unfalls), ist unzulässig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 U 18/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-13
Aktenzeichen: 10 U 18/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0813.10U18.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
Die Berufung eines Klägers, mit dem dieser ein klageabweisendes Urteil in einer Verkehrsunfallsache mit dem Begehren einer Auswechselung der Urteilsgründe angreift (hier: akzeptierter Klageabweisungsgrund inkompatibler Schäden anstatt des vom Landgericht für maßgebend erachteten Vorwurfs eines fingierten Unfalls), ist unzulässig.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 03.05.2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 105/17 – als unzulässig zu verwerfen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird die Berufungsrücknahme angeraten.
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