4 W 34/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-08-16, 4 W 34/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-08-16, 4 W 34/18
4 W 34/18Obergericht16.08.2018
Regest
Die Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf einen anderen Rechtsstreit, bei dem es um dieselben Fragen geht ("Musterverfahren") in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt erst recht, nachdem der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in § 148 Abs. 2 ZPO für derartige Fälle einen eng umgerenzten Aussetzungstatbestand geschaffen hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 W 34/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-16
Aktenzeichen: 4 W 34/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0816.4W34.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: § 148 ZPO
Leitsätze
Die Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf einen anderen Rechtsstreit, bei dem es um dieselben Fragen geht ("Musterverfahren") in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt erst recht, nachdem der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in § 148 Abs. 2 ZPO für derartige Fälle einen eng umgerenzten Aussetzungstatbestand geschaffen hat.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 09.05.2018 aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.