Oberlandesgericht Köln, 2018-08-22, 17 U 57/16

17 U 57/16Obergericht22.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 57/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-22

Aktenzeichen: 17 U 57/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0822.17U57.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 22.06.2016 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 13 O 144/15 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithelfer, welche diese jeweils selbst zu tragen haben, werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil sowie das vorbezeichnete erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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