5 U 61/16•Oberlandesgericht Köln, 2018-08-22, 5 U 61/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 61/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-22
Aktenzeichen: 5 U 61/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0822.5U61.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.04.2016 – 25 O 201/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten der Nebenintervention für beide Instanzen trägt der Kläger.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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