19 U 31/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-08-28, 19 U 31/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 31/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-28
Aktenzeichen: 19 U 31/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0828.19U31.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2018 - 7 O 201/17 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieser Beschluss und das Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2018 - 7 O 201/17 - sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das klagende Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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