1 RBs 212/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-08-29, 1 RBs 212/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-08-29, 1 RBs 212/18
1 RBs 212/18Obergericht29.08.2018
Regest
Zur Frage der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren und Verwertung des GPS Signals einer im Polizeifahrzeug installierten Dash-Cam.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 212/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-29
Aktenzeichen: 1 RBs 212/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0829.1RBS212.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Normen: §§ 3 StVO, 261 StPO
Leitsätze
Zur Frage der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren und Verwertung des GPS Signals einer im Polizeifahrzeug installierten Dash-Cam.
Tenor
-
I. Die Rechtsbeschwerde wird durch die Rechtsunterzeichnerin zur Fortbildung des Rechts zugelassen (§ 80 Abs. 1 OWiG).
-
II. Die Sache wird dem Senat zur Entscheidung in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (§ 80a Abs. 3 OWiG).
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III. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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