Oberlandesgericht Köln, 2018-08-30, 5 U 145/17

5 U 145/17Obergericht30.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 145/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-30

Aktenzeichen: 5 U 145/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0830.5U145.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. August 2018 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 131/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

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