6 U 4/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-08-31, 6 U 4/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 4/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-31
Aktenzeichen: 6 U 4/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0831.6U4.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.12.2017 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 125/16 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs in Höhe von 10.000 € und hinsichtlich der Kostenentscheidung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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