20 U 90/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-09-06, 20 U 90/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 90/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-06
Aktenzeichen: 20 U 90/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0906.20U90.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Mai 2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 40/18 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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