17 U 44/16•Oberlandesgericht Köln, 2018-09-10, 17 U 44/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 44/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-10
Aktenzeichen: 17 U 44/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0910.17U44.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Das Urteil des 17. Zivilsenats des OLG Köln vom 11. Juli 2018 – 17 U 44/16 - wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 7 in Absatz 4 Zeile 4 bei dem Datum des Schreibens der Klägerin „13. Juni 2014 “ - und nicht: 2012 – und auf Seite 9 Absatz 3 Zeile 5 „ Abnahmereife “ - und nicht: „Abrechnungsreife“ - heißen muss.
Darüber hinausgehende Anträge der Beklagten auf „Tatbestandsberichtigung“ werden zurückgewiesen.
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