10 U 8/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-09-13, 10 U 8/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 U 8/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-13
Aktenzeichen: 10 U 8/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0913.10U8.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.12.2017 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 39/17 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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