Oberlandesgericht Köln, 2018-09-13, 24 U 71/18

24 U 71/18Obergericht13.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 71/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-13

Aktenzeichen: 24 U 71/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0913.24U71.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 21 O 172/17 - vom 27.03.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zu 50 %.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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