19 U 57/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-09-14, 19 U 57/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 57/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-14
Aktenzeichen: 19 U 57/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0914.19U57.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.01.2018 - 18 O 16/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Dieser Beschluss und das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.01.2018 - 18 O 16/13 - sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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