25 UF 34/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-10-02, 25 UF 34/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-10-02, 25 UF 34/18
25 UF 34/18Obergericht02.10.2018
Regest
Interne Teilung: Sicherung der gleichwertigen Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 34/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-02
Aktenzeichen: 25 UF 34/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1002.25UF34.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: § 11 VersAusglG
Leitsätze
Interne Teilung:
Sicherung der gleichwertigen Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten
Tenor
Die Beschwerde der A Lebensversicherung AG gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bergheim vom 31.01.2018 (60 F 250/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Teilungsordnung vom 12.11.2009 (zuletzt geändert am 12.01.2012) über die bereits angeordneten Maßgaben hinaus mit der weiteren Maßgabe Anwendung findet, dass der Ausgleichswert für den Zeitraum zwischen Ende der Ehezeit und Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung an der biometrischen Entwicklung der ausgleichspflichtigen Person teilhat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.935,50 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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