Oberlandesgericht Köln, 2018-10-02, 25 UF 34/18

25 UF 34/18Obergericht02.10.2018

Regest

Interne Teilung: Sicherung der gleichwertigen Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 UF 34/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-02

Aktenzeichen: 25 UF 34/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1002.25UF34.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: § 11 VersAusglG

Leitsätze

Interne Teilung:

Sicherung der gleichwertigen Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten

Tenor

Die Beschwerde der A Lebensversicherung AG gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bergheim vom 31.01.2018 (60 F 250/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Teilungsordnung vom 12.11.2009 (zuletzt geändert am 12.01.2012) über die bereits angeordneten Maßgaben hinaus mit der weiteren Maßgabe Anwendung findet, dass der Ausgleichswert für den Zeitraum zwischen Ende der Ehezeit und Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung an der biometrischen Entwicklung der ausgleichspflichtigen Person teilhat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.935,50 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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