6 U 98/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-10-05, 6 U 98/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 98/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-05
Aktenzeichen: 6 U 98/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1005.6U98.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Mai 2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 92/16 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die der Vollstreckung ausgesetzte Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs 5.000,00 € und im Übrigen für die der Vollstreckung ausgesetzte Partei 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die die Vollstreckung betreibende Partei 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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