Oberlandesgericht Köln, 2018-10-11, 17 U 92/17

17 U 92/17Obergericht11.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 92/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-11

Aktenzeichen: 17 U 92/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1011.17U92.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. September 2017 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 7 O 2/17 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des (gesamten) vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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