Oberlandesgericht Köln, 2018-10-31, 13 U 29/18

13 U 29/18Obergericht31.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 29/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-31

Aktenzeichen: 13 U 29/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1031.13U29.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird das am 12.04.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 292/17 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Berufungsver-fahrens und der Anschlussberufung trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts in der Fassung, die es durch dieses Urteil gefunden hat, sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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