Oberlandesgericht Köln, 2018-11-12, 18 U 124/18

18 U 124/18Obergericht12.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 124/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-12

Aktenzeichen: 18 U 124/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1112.18U124.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12. Juli 2018 - 1 O 347/17 - als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 300,- EUR festgesetzt.

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