3 U 78/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-11-22, 3 U 78/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-11-22, 3 U 78/17
3 U 78/17Obergericht22.11.2018
Regest
Anwendbarkeit und Feststellung ausländischen Rechts durch deutsche Gerichte gem. § 293 ZPO ohne Sachverständigengutachten (hier: Auslegung von Spedti-onsvertrag nach Schweizerischem Obligationenrecht)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 78/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-22
Aktenzeichen: 3 U 78/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1122.3U78.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: Art. 3, 10, 11 ROM I; §§ 293 ZPO; §§ 422, 423 OR
Leitsätze
Anwendbarkeit und Feststellung ausländischen Rechts durch deutsche Gerichte gem. § 293 ZPO ohne Sachverständigengutachten (hier: Auslegung von Spedti-onsvertrag nach Schweizerischem Obligationenrecht)
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.05.2017 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – Az. 83 O 35/16 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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