17 W 208/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-12-12, 17 W 208/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-12-12, 17 W 208/18
17 W 208/18Obergericht12.12.2018
Regest
Verwirft das Prozessgericht den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig ohne mündliche Verhandlung, entsteht keine Terminsgebühr
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 208/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-12
Aktenzeichen: 17 W 208/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1212.17W208.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: ZPO § 341, VV RVG Nr. 3104, 3105
Leitsätze
Verwirft das Prozessgericht den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig ohne mündliche Verhandlung, entsteht keine Terminsgebühr
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Versäumnisurteils des Landgerichts Aachen vom 17. August 2018 – 12 O 231/18 – sind von dem Beklagten an die Klägerin 1.152,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17. Oktober 2018 zu erstatten.
In diesem Betrag sind 495,00 € an Gerichtskosten enthalten.
Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 27 % und der Beklagte zu 73 %.
Die Gerichtsgebühr wird auf ½ ermäßigt.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 905,00 €.
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