19 U 27/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-12-14, 19 U 27/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 27/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-14
Aktenzeichen: 19 U 27/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1214.19U27.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23.01.2018 - 7 O 202/17 - aufgehoben und wie folgt abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Erklärung aus dem Schreiben der Beklagten vom 18.05.2017 zum Bauvorhaben „Umgestaltung Sstraße“ rechtlich eine freie Kündigung des Bauvertrages vom 19.04./21.04.2017 darstellt.
Hinsichtlich der Klageanträge zu 1), 2) und 4) ist die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt.
Zur Entscheidung über die Höhe der Klageanträge zu 1), 2) und 4) sowie der Kosten des Berufungsverfahrens wird der Rechtsstreit an das Landgericht Aachen zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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