2 Wx 3/19 2 Wx 6/19 2 Wx 7/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-01-14, 2 Wx 3/19 2 Wx 6/19 2 Wx 7/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-01-14, 2 Wx 3/19 2 Wx 6/19 2 Wx 7/19
2 Wx 3/19 2 Wx 6/19 2 Wx 7/19Obergericht14.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 3/19 2 Wx 6/19 2 Wx 7/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-14
Aktenzeichen: 2 Wx 3/19 2 Wx 6/19 2 Wx 7/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0114.2WX3.19.2WX6.19.2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerden der Beteiligten zu 2), 3) und 4) vom 14.09.2018 gegen den am 14.08.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Siegburg, 51 VI 210/16, werden als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 2 Wx 3/19 hat die Beteiligte zu 2), die Kosten des Beschwerdeverfahrens 2 Wx 6/19 hat der Beteiligte zu 3) und die Kosten des Beschwerdeverfahrens 2 Wx 7/19 hat der Beteiligte zu 4) zu tragen.
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