Oberlandesgericht Köln, 2019-01-24, 19 U 131/18

19 U 131/18Obergericht24.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 131/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-01-24

Aktenzeichen: 19 U 131/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0124.19U131.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.06.2018 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 O 84/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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