Oberlandesgericht Köln, 2019-01-24, 19 U 169/18

19 U 169/18Obergericht24.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 169/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-01-24

Aktenzeichen: 19 U 169/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0124.19U169.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.09.2018 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln - 89 O 67/17 -, berichtigt durch Beschluss vom 05.10.2018, wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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