6 U 141/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-02-06, 6 U 141/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 141/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-06
Aktenzeichen: 6 U 141/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0206.6U141.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln, Az. 84 O 16/18, vom 27.06.2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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