Oberlandesgericht Köln, 2019-02-07, 7 U 176/17

7 U 176/17Obergericht07.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 176/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-07

Aktenzeichen: 7 U 176/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0207.7U176.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.11.2017 (16 O 309/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass es sich bei der im Insolvenzverfahren 73 IN 491/14 AG Köln über das Vermögen der Beklagten angemeldeten Forderung Rang 0, lfd. Nr. 32 der Tabelle in Höhe eines Teilbetrags von 20.000 € um eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 246 StGB handelt.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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