Oberlandesgericht Köln, 2019-02-20, 18 W 62/18

18 W 62/18Obergericht20.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 W 62/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-20

Aktenzeichen: 18 W 62/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0220.18W62.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

wird die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 11.07.2018 (82 O 96/17) in der Fassung des die Nichtabhilfe betreffenden Beschlusses vom 02.11.2018 zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der Gegenstandswert für den zweiten Rechtszug wird auf 200.000,- EUR (100.000,- EUR Kosten der Prüfung + 100.000,- EUR Interesse an ungehindertem Geschäftsbetrieb) festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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