18 W 62/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-02-20, 18 W 62/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 62/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-20
Aktenzeichen: 18 W 62/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0220.18W62.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
wird die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 11.07.2018 (82 O 96/17) in der Fassung des die Nichtabhilfe betreffenden Beschlusses vom 02.11.2018 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Gegenstandswert für den zweiten Rechtszug wird auf 200.000,- EUR (100.000,- EUR Kosten der Prüfung + 100.000,- EUR Interesse an ungehindertem Geschäftsbetrieb) festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.