15 U 46/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-02-21, 15 U 46/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 46/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-21
Aktenzeichen: 15 U 46/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0221.15U46.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: § 823 Abs. 1 GBG, ARt. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 22, 23 KUG
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.2.2018 (28 O 269/17) abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen
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