20 U 104/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-02-22, 20 U 104/18
Oberlandesgericht Köln, 2019-02-22, 20 U 104/18
20 U 104/18Obergericht22.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 104/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-22
Aktenzeichen: 20 U 104/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0222.20U104.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Juni 2018 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 372/17 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.093,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Januar 2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 98% und die Beklagte zu 2%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung des Klägers wegen der geltend gemachten Ansprüche auf „Nutzungen im Eigenkapital“ zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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