11 U 86/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-02-25, 11 U 86/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 86/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-25
Aktenzeichen: 11 U 86/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0225.11U86.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.04.2018 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 7 O 329/17 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 2.433.653,90 € festgesetzt.
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