Oberlandesgericht Köln, 2019-03-07, 7 VA 9/18

7 VA 9/18Obergericht07.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 VA 9/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-07

Aktenzeichen: 7 VA 9/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0307.7VA9.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Akteneinsicht gewährenden Bescheid des Präsidenten des Landgerichts Köln vom 25.10.2018 – 1451 E 510/18 (8 O 357/15) wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für die Durchführung dieses Verfahrens werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000 € festgesetzt.

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