2 Wx 82/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-03-11, 2 Wx 82/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 82/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-11
Aktenzeichen: 2 Wx 82/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0311.2WX82.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 14.02.2019 gegen den am 08.02.2019 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamts – Euskirchen vom 06.02.2019, RV-XX9-XX, wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu tragen.
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