Oberlandesgericht Köln, 2019-03-20, 13 U 71/17

13 U 71/17Obergericht20.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 71/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-20

Aktenzeichen: 13 U 71/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0320.13U71.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 31.01.2017 verkündete Urteil des Landgericht Köln – 30 O 183/16 - wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin und der Widerbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckende zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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