12 U 68/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-03-21, 12 U 68/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 68/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-21
Aktenzeichen: 12 U 68/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0321.12U68.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Bonn vom 17.04.2018 zum Az. 2 O 221/17 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen je zur Hälfte.
Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird wie folgt festgesetzt:
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bis zum 21.11.2018: bis 230.000 €;
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seit dem 22.11.2018: bis 45.000 €.
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