Oberlandesgericht Köln, 2019-03-21, 12 U 68/18

12 U 68/18Obergericht21.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 68/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-21

Aktenzeichen: 12 U 68/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0321.12U68.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Bonn vom 17.04.2018 zum Az. 2 O 221/17 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen je zur Hälfte.

Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird wie folgt festgesetzt:

  • bis zum 21.11.2018: bis 230.000 €;

  • seit dem 22.11.2018: bis 45.000 €.

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