14 UF 20/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-03-21, 14 UF 20/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-03-21, 14 UF 20/19
14 UF 20/19Obergericht21.03.2019
Regest
Die Adoption eines Schwiegerkindes kann jedenfalls dann sittlich gerechtfertigt sein, wenn die Schwägerschaftsbeziehung die Ehe überdauert hat und infolgedessen eine vom Kind des Annehmenden unabhängige Beziehung zwischen den Beteiligten entstanden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 20/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-21
Aktenzeichen: 14 UF 20/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0321.14UF20.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Normen: BGB § 1767 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Die Adoption eines Schwiegerkindes kann jedenfalls dann sittlich gerechtfertigt sein, wenn die Schwägerschaftsbeziehung die Ehe überdauert hat und infolgedessen eine vom Kind des Annehmenden unabhängige Beziehung zwischen den Beteiligten entstanden ist.
Tenor
Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 20. Dezember 2018 abgeändert.
Die Anzunehmende wird durch die Annehmende als Kind angenommen.
Der Geburtsname der Anzunehmenden lautet künftig A.
Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Anzunehmende und die Annehmende je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Verfahrens beider Instanzen wird auf 100.000 € festgesetzt.
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