6 U 193/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-03-22, 6 U 193/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 193/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-22
Aktenzeichen: 6 U 193/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0322.6U193.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 a Abs. 1
Tenor
-
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.09.2018 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 102/15 – wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
-
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln, soweit die Klage nicht zurückgenommen worden ist, sind vorläufig vollstreckbar. Dies gilt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 €. Die Beklagte kann die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.