2 Ws 122/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-04-04, 2 Ws 122/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-04-04, 2 Ws 122/19
2 Ws 122/19Obergericht04.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 122/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-04
Aktenzeichen: 2 Ws 122/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0404.2WS122.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
- 1.
Der angefochtene Beschluss der 8. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 10.01.2019 – 108 KLs 17/18 – wird aufgehoben.
- 2.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 11.05.2018 – 118 Js 364/16 – wird mit der Maßgabe zur Hauptverhandlung zugelassen, dass statt gefährlicher Körperverletzung vorsätzliche Körperverletzung, strafbar nach § 223 Abs. 1 StGB, in Betracht kommt.
3.
Das Hauptverfahren wird vor einer anderen großen Strafkammer des Landgerichts Köln eröffnet.
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