6 U 151/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-04-05, 6 U 151/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 151/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-05
Aktenzeichen: 6 U 151/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0405.6U151.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.08.2018 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 173/17 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Dies gilt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 €. Die Beklagte kann die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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