17 U 8/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-04-08, 17 U 8/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 8/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-08
Aktenzeichen: 17 U 8/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0408.17U8.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. Dezember 2018 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 86 O 58/18 – wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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