1 RBs 416/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-04-10, 1 RBs 416/18
Oberlandesgericht Köln, 2019-04-10, 1 RBs 416/18
1 RBs 416/18Obergericht10.04.2019
Regest
Zur Bedeutung des so. Schlosssymbols im Rahmen der Auswertung von Messdaten einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 416/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-10
Aktenzeichen: 1 RBs 416/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0410.1RBS416.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Leitsätze
Zur Bedeutung des so. Schlosssymbols im Rahmen der Auswertung von Messdaten einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.
Tenor
-
I. Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
-
II. Die Sache wird durch den Linksunterzeichner dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
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