Oberlandesgericht Köln, 2019-04-10, 1 RBs 416/18

1 RBs 416/18Obergericht10.04.2019

Regest

Zur Bedeutung des so. Schlosssymbols im Rahmen der Auswertung von Messdaten einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 416/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-10

Aktenzeichen: 1 RBs 416/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0410.1RBS416.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Leitsätze

Zur Bedeutung des so. Schlosssymbols im Rahmen der Auswertung von Messdaten einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.

Tenor

  • I. Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

  • II. Die Sache wird durch den Linksunterzeichner dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

III. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

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