3 U 67/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-04-11, 3 U 67/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 67/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-11
Aktenzeichen: 3 U 67/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0411.3U67.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.04.2018 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – Az. 12 O 248/17 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das angefochtene wie auch dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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