Oberlandesgericht Köln, 2019-04-11, 3 U 67/18

3 U 67/18Obergericht11.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 67/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-11

Aktenzeichen: 3 U 67/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0411.3U67.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.04.2018 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – Az. 12 O 248/17 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das angefochtene wie auch dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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