Oberlandesgericht Köln, 2019-04-12, 1 U 82/18

1 U 82/18Obergericht12.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 82/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-12

Aktenzeichen: 1 U 82/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0412.1U82.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 18. Oktober 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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