Oberlandesgericht Köln, 2019-04-17, 16 U 20/19

16 U 20/19Obergericht17.04.2019

Regest

Der Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F. (§ 650 e BGB), wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 20/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-17

Aktenzeichen: 16 U 20/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0417.16U20.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: § 648 a BGB a.F., § 650 e BGB

Leitsätze

Der Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F. (§ 650 e BGB), wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 21.12.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 4 O 407/18 – nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Verfügungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.

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