6 U 164/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-04-26, 6 U 164/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 164/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-26
Aktenzeichen: 6 U 164/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0426.6U164.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 4 Nr. 3a
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.08.2018 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 406/16 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten jeweils zur Hälfte.
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Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Dies gilt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 € und hinsichtlich des Auskunftsanspruchs in Höhe von 20.000 €. Die Beklagten können die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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