8 U 101/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-05-09, 8 U 101/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 101/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-09
Aktenzeichen: 8 U 101/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0509.8U101.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 23.05.2019 wird aufgehoben.
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 27.11.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (Az. 8 O 86/18) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Dem Kläger wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
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