19 SchH 5/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-05-10, 19 SchH 5/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-05-10, 19 SchH 5/19
19 SchH 5/19Obergericht10.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 SchH 5/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-10
Aktenzeichen: 19 SchH 5/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0510.19SCHH5.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag festzustellen, dass ein schiedsrichterliches Verfahren unzulässig ist, wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitwert: 50.000 €.
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