12 U 258/17•Oberlandesgericht Köln, 2019-05-16, 12 U 258/17
Oberlandesgericht Köln, 2019-05-16, 12 U 258/17
12 U 258/17Obergericht16.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 258/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-16
Aktenzeichen: 12 U 258/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0516.12U258.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25.07.2017 (Az. 10 O 299/16) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahrens wird auf 1.463.248,00 EUR festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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