Oberlandesgericht Köln, 2019-05-17, 19 U 187/18

19 U 187/18Obergericht17.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 187/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-05-17

Aktenzeichen: 19 U 187/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0517.19U187.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin sowie die Berufung der Streitverkündeten zu 3) für die Beklagten gegen das am 27.09.2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 8 O 98/17 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 5 Prozent und der Streithelferin zu 3) zu 95 Prozent auferlegt.

Dieser Beschluss und das angegriffene Urteil des Landgerichts Köln vom 27.09.2018 – 8 O 98/17 – sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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