24 U 123/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-05-23, 24 U 123/18
Oberlandesgericht Köln, 2019-05-23, 24 U 123/18
24 U 123/18Obergericht23.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 123/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-23
Aktenzeichen: 24 U 123/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0523.24U123.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.07.2018 verkündete Urteil der 22 . Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 10/18 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 69.497,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden der Klägerin zu 84 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 16 % auferlegt.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.