Oberlandesgericht Köln, 2019-06-03, 7 VA 7/19

7 VA 7/19Obergericht03.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 VA 7/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-03

Aktenzeichen: 7 VA 7/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0603.7VA7.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Der als Beschwerde bezeichnete Antrag des Klägers zu 1), die Entscheidung der Direktorin des Amtsgerichts Euskirchen vom 12.04.2019 aufzuheben, durch die dem Antrag des Beklagten zu 1) auf Gewährung von Akteneinsicht stattgegeben worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 500 € festgesetzt.

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